Hebebühnen

Wiederkehrende Überprüfung von Hebebühnen - Sicherheit und Vorschriften einhalten

Hebebühnen sind täglich im Einsatz und unterliegen hohen Belastungen. Um Unfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist eine regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen zwingend erforderlich.

  • Jährliche Prüfung:
    Hebebühnen müssen spätestens ein Jahr nach der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden
  • Erweiterte Prüfpflichten:
    Hebebühnen mit mehr als 2 Metern Hubhöhe sowie solche, bei denen Personen mitfahren oder sich unter Lasten aufhalten, unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen
  • Prüfung nach Umbauten oder Reparaturen:
    Nach konstruktiven Änderungen oder wesentlichen Instandsetzungen an tragenden Teilen ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich, bevor die Hebebühne wieder in Betrieb genommen werden darf.

Unsere Leistungen:

  • Umfassende Sicherheitschecks.
  • Früherkennung von Verschleiß und Schäden
  • Detaillierte Dokumentation und Prüfprotokolle

Kontaktieren Sie uns gerne für ihre nächste Hebebühnen-Überprüfung - Denn Sicherheit hat oberste Priorität!

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